Familienintensivbetreuung

Diese wird vom öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) installiert, wenn sich Familien in akuten oder schon lange anhaltenden Krisen befinden oder anderen Unterstützungsbedarf haben. Mit dem Fokus auf das Wohl des Kindes gerichtet, werden Familien unterstützt, betreut und begleitet. Dies geschieht individuell, wertschätzend, transparent und zielorientiert. Die Ziele werden gemeinsam mit der Familie, dem öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) und den Betreuenden formuliert, wobei das Hauptziel die bestmögliche Entwicklung der/des Minderjährigen ist. Nach Möglichkeit wird der Erhalt der Familie in ihrer Ursprungsform gefördert und unterstützt. Konflikte und Problemstellungen werden bearbeitet, um wieder ein gelingendes Familienleben zu fördern und zu ermöglichen. Dabei wird das gesamte Umfeld der Familie (Schule, Kindergarten, Verwandtschaft) entweder persönlich oder gedanklich mit einbezogen (systemischer Ansatz). Dies erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe, um die Familie zu ermächtigen, wieder selbstwirksam zu sein.

Ambulante Betreuung

Hier liegt der Fokus der Betreuung auf der/dem Jugendlichen und ihren/seinen Bedürfnissen, ohne aktive persönliche Einbindung des Familiensystems. Individuell wird auf die Jugendlichen und ihre Umwelt eingegangen, um sie laut Zieldefinition bestmöglich zu unterstützen.

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Hilfe für junge Erwachsene

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglicht es, bei Bedarf und auf Wunsch der betroffenen Person, sie auch nach der Volljährigkeit weiter zu unterstützen. In dieser Form der Betreuung liegt der Fokus ganz auf der/dem jungen Erwachsenen und ihren/seinen Zielen, wiederum in Absprache mit dem öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt).

Additivbetreuung

Der Schwerpunkt liegt hier in einer manchmal notwendigen Weiterführung einer Betreuung nach einer Fremdunterbringung oder einer intensiveren parallellaufenden Betreuung während der Fremdunterbringung. So kann für die/den Minderjährige:n  die bestmögliche Unterstützung gewährleistet werden. 

Besuchsbegleitung (im Aufbau)

Wenn Besuchskontakte schwierig sind, ist es wichtig, dass diese Kontakte sowohl von den Besucher:innen, als auch vor allem von den Kindern und Jugendlichen positiv erlebt werden. Im Rahmen eines Auftrages des öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt), eines Elternteils (Besuchsperson) oder des Familiengerichts wird eine Begleitung vereinbart. Ort, Zeit und Auftrag werden individuell festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, die Besucher:innen anzuleiten und durch Reflexionsgespräche eine Verbesserung der Besuchssituation zu ermöglichen.